[Voraussetzungen] [Arbeiten als Arzt in Australien] [Gehalt&Arbeitszeit] [Struktur der Krankenhäuser] [Arbeitsvertrag]
Bevor man zu einer ärztlichen Tätigkeit in Australien zugelassen wird, muss zuerst ein Sprachtest, den "Occupational English Test" oder "International English Language Testing Systems Test" absolviert werden.
Um die Berufsgenehmigung bekommen zu können, müssen ausländische Ärzte den "Australian Medical Council (AMC) Examination" absolvieren. Dieser besteht aus einer zwei Mal jährlich stattfindende Multiple-Choice-Prüfung, die ca. 200 Fragen aus verschiedenen klinischen Bereichen umfasst. Teil 2 ist eine praktische Prüfung, die an Lehrkrankenhäusern durchgeführt wird.
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Das Australia Institute veröffentlichte Ende 2004 eine Studie wonach die Australier unter den Ländern, die in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zusammengeschlossen sind die längsten Arbeitszeiten haben. Demnach arbeite ein Beschäftigter in Australien im Schnitt 1855 Arbeitsstunden pro Jahr. Der OECD-Durchschnitt liegt bei 1643 Stunden.
Frühdienste gehen normalerweise von 8.00 Uhr - 17.00 Uhr und Spätdienste von 15.00 Uhr - 24.00 Uhr.
Arbeitszeiten variieren in Australien je nach Arbeitgeber, nach Stellung oder nach der Branche. Eine national 38 Stundenwoche wurde 1981 eingeführt, die dann auf 37 Stunden reduziert wurde. Dennoch wird in den meisten Unternehmen mehr gearbeitet als 37 Stunden pro Woche.
Basisgehälter sind folgende, bei einer Woche von 38 Stunden:
«Intern» : 45.000 Australian $ (Netto)
«Resident» 55.000-70.000 AUD
«Registrar» 70.000-80.000 AUD
«Consultant(Facharzt): 115.000-200.000 AUD
Zahnärzte verdienen wohlgemerkt am meisten unter den Ärzten.
Die Organisation in australischen Krankenhäusern unterscheidet sich erheblich von den Strukturen in Deutschland. Es existieren Ärzteteams bestehend aus mindestens einem Registrar – vergleichbar mir einem Assistenzarzt – und einem Resident oder einem
Intern. Diese Teams betreuen die Patienten eines oder mehrer Consultants –einem Facharzt/Oberarzt – der in der Regel seine eigene Praxis betreibt und daher eigene Patienten einweist und im Krankenhaus betreut. Es existieren trotzdem fachlich geordnete Stationen,
z.B. Kardiologie, deren Infrastruktur (Pflegepersonal, Geräte) von mehreren Consultants und deren Teams genutzt werden. Die Ärzte sind also nicht einer Station, sondern immer einer Patientengruppe zugeordnet.
Ein großer Pluspunkt des australischen Systems ist die starke Präsenz von nicht-ärztlichen Fachkräften („Allied Health Staff“). Neben einer hohen Dichte an Physiotherapeuten, Ernährungsberatern
und Logopäden besteht die Mitarbeit von Pharmazeuten
– neben der Arbeit in der Krankenhausapotheke betreut ein Pharmazeut 1-2 Stationen, kontrolliert Dosierungen und Wechselwirkungen und macht den Arzt auf Probleme aufmerksam. Zudem wird vor Entlassung die Medikation erneut kontrolliert und ggf. adaptiert.
Des Weiteren gibt es eine enge Verflechtung zwischen Sozialarbeit und ambulanter Pflege, und um die Entlassung (häuslich Pflege, Transport, Heimplatz) kümmert sich ein eigener « Discharge Planner« . Es überrascht auch nicht, dass Blutabnahmen und Verweilkanülen von einem eigenen Team übernommen werden. Das Resultat dieser Arbeitsteilung ist der überraschende Zustand, dass sich Ärzte und Pflegepersonal im Wesentlichen ihrer eigentlichen Arbeit widmen können und berufsfremde Tätigkeiten auf ein Minimum reduziert werden.
In Australien können die Bedingungen eines Arbeitsvertrages sowohl schriftlich als auch mündlich vollzogen werden. Dies bedeutet demnach, dass ein mündlicher Vertrag genauso bindend ist wie ein schriftlicher. Bei einer Anstellung von einem Monat und aufwärts wird jedoch ein schriftlicher Vertrag verlangt.
Der Arbeitsvertrag sollte folgendes beinhalten:
· Der volle Name des Arbeitgeber und der des Arbeitnehmer( + Adresse)
· Datum des Arbeitsbeginnes
· Art der Arbeit und Beschreibung
· Adresse der Arbeitsstelle
· Bezahlung, Stundenlohn, Art der Bezahlung( wöchentlich, monatlich..)
· Anspruch auf Urlaub
· Unterschrift des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers